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Was kürzlich geschah:

Ein Verfahren vor dem AG Freiburg gegen mich wurde eingestellt Es ging mal wieder um eine "Beleidigung". Ich habe den Richtern Dr. Blumenstein und Lohmann vom LG Kassel vorgeworfen, dass diese das Recht gebeugt haben und dass ich auf Grund dieser Rechtsbeugungen in Haft war.

Ich habe im Verfahren diese Vorwürfe ausdrücklich aufrecht erhalten, denn diese sind zutreffend.  Art. 5 Grundgesetz besagt : "Eine Zensur findet nicht statt."

Ferner hatte ich beantragt, die Richter als Zeugen zu laden und unter Vorlage der Akten, darunter recht aussagekräftiger, insbesondere vorherige Entscheidungen des Richter Lohmann im vergleichsweise harschen Ton aufhebende Beschlüsse des OLG Frankfurt zu vernehmen. Hierdurch sollte geklärt werden ob der Vorwurf einer Rechtsbeugung statthaft ist.

Dies war dann dem Richter am AG Freiburg doch zu viel: In dem Verfahren stand nämlich plötzlich auch die Reputation des Rechtsstaates auf dem Spiel. Die Einstellung nach § 153 Absatz 2 StPO unter Aufhebung des zuvor rotzfrech erlassenen Strafbefehls (Kosten zu Lasten der Staatskasse) erfolgte, um das Verfahren und die Blamge der Richter nebst einiger Staatsanwälte zu vermeiden.

Schade, das ist einerseits erfreulich, andereseits bedauerlich: 

Denn ich wollte die Öffentlichkeit einladen um dieser mal zu zeigen, wie hier in diesem angeblichen Rechtsstaat einige Richter und Staatsanwälte (unter Missbrauch des Strafrechtes und die Grundrechte mit Füßen tretend) damit beschäftigt sind sich gegen einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" zu wehren, der gegen die offenbar verbreitete Rechtsbeugung wettert und sich gegen die nachfolgende rechtswidrige Verfolgung so aggressiv wehrt, wie es vor Gericht gerade noch möglich ist.

Da wäre also einiger Lack vom Elfenbeinturm abgeplatzt.

(Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Aber ich lade die Richter Lohmann und Dr. Blumenstein gern dazu ein, die Vorwürfe mit mir öffentlich zu diskutieren. Nur haben die Herren diesmal kein Richterprivileg und also auch nicht das letzte Wort.)

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